Regeln und Verhaltensweisen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pony Events Federation e.V. finden Anwendung und werden bei Erwerb einer Eintrittskarte und bei Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptiert. Bitte beachtet die dort aufgeführten Verhaltensregeln (insbesondere § 10, § 2 und § 11).

Für das Anbieten von Waren und Dienstleistungen gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Händler. 

Zusätzlich gilt für die Everfree Encore folgende Veranstaltungsordnung:

I. Allgemeines Verhalten 

  1.  Der Zutritt zum sowie Übernachtungen auf dem Veranstaltungsgelände sind nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet.
  2. Der Verkauf, das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sowie das Anbringen und Verteilen von Werbung sind nur mit Genehmigung der Veranstaltungsleitung gestattet.
  3. Im Bereich des Zeltplatzes gilt in der Nacht von Freitag auf Samstag zwischen 03:00 Uhr und 07:00 Uhr sowie in der Nacht von Samstag auf Sonntag von 02:00 Uhr und 07:00 Uhr Nachtruhe. Die Nachtruhe gilt in der Nacht von Samstag auf Sonntag auch auf dem gesamten Hofgelände. Das Abspielen von Musik, laute Unterhaltungen o.ä. sind zu vermeiden.
  4. Die Privatsphäre und das Wohlbefinden der anderen Besucher sind zu respektieren.
  5. Insbesondere sind verbotene, nicht jugendfreie oder gewaltverherrlichende Symbole verboten (vgl. § 10 Absatz 3). Auch sonstige politische, provozierende, in der allgemeinen öffentlichen Meinung als provokant aufgefasste oder ähnliche Symbole und Darstellungen und Äußerungen sind zur Wahrung des Veranstaltungsfriedens zu vermeiden, auch wenn diese satirisch gebraucht werden. Die explizite Darstellung politischer Meinungen ist unerwünscht.
  6. Die Veranstaltungsleitung entscheidet im Zweifelsfalle, welche Darstellungen und Symbole gezeigt werden dürfen. Zur Wahrung des Veranstaltungsfriedens dürfen entsprechende Maßnahmen nach § 11 der AGB getroffen werden.

II. Zeltplatz 

  1. Zelte sind nach Anweisung des Veranstalters aufzustellen.
  2. Es dürfen nur die freigegebenen (blauen) Schuko-Stromanschlüsse an den Toilettenhäusern genutzt werden. Die Nutzung der (roten) CEE-Steckdosen ist nur mit Genehmigung der Veranstaltungsleitung zulässig.
  3. Das Aneinanderstecken von Mehrfachsteckdosen ist nicht zulässig. Verlängerungskabel oder Verteiler müssen mindestens der Schutzklasse IP44 entsprechen. Pro Stromanschluss steht eine Leistung von maximal 2.500 Watt zur Verfügung.
  4. Das Anschließen von Wohnwagen und Wohnmobilen oder das Laden von Elektrofahrzeugen an den Stromanschlüssen ist nur nach Absprache mit der Veranstaltungsleitung zulässig.
  5. Generatoren oder Batterieanlagen dürfen nur mit Genehmigung der Veranstaltungsleitung betrieben werden und müssen geerdet sein.
  6. Heiz-, Licht- und Kochanlagen, welche mit Gas, Flüssigbrennstoffen oder Festbrennstoffen betrieben werden, müssen ständig beaufsichtigt werden.
  7. Alle angeschlossenen Geräte, Kabel oder Verteiler müssen über einen Schutzleiter verfügen und den geltenden Europäischen Normen entsprechen.

III. Jugendherberge und Matratzenlager 

  1. In der Jugendherberge ist die dortige Hausordnung zusätzlich zu beachten.
  2. In den Übernachtungsräumen (Matratzenlager) ist ab 21:00 Uhr Nachtruhe einzuhalten.

IV. Kraftfahrzeuge 

  1. Das Befahren des Veranstaltungsgeländes ist nur auf den gekennzeichneten Plätzen und Passagen gestattet.
  2. Das Parken ist nur in den gekennzeichneten Bereichen gestattet. Fahrzeuge dürfen nur mit Genehmigung der Veranstaltungsleitung auf dem Zeltplatz abgestellt werden.
  3. Die Straßenverkehrsordnung gilt auf dem gesamten Gelände; es ist grundsätzlich im Schritttempo und mit eingeschalteter Warnblinkanlage zu fahren.
  4. Fahrzeuge, von denen eine Gefahr für Grund- und Trinkwasser ausgeht, dürfen auf dem Gelände nicht bewegt oder abgestellt werden.
  5. Das Betanken oder Reparieren von Fahrzeugen ist nicht zulässig. Reparaturen durch Pannendienste sind zulässig, falls erforderlich.

Bitte beachtet, dass bei Regelverstößen folgende Konsequenzen drohen: 

  • Bei Regelverstößen kann die betroffene Person von der Veranstaltung sowie auch von zukünftigen Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Ebenfalls kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
  • Nicht zulässige, unbeaufsichtigt betriebene oder augenscheinlich gefährliche Geräte und Anlagen können durch die Veranstaltungsleitung außer Betrieb gesetzt werden.
  • Für fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden kann der Verursacher haftbar gemacht werden.
  • Fahrzeuge, die unberechtigt abgestellt wurden oder von denen eine (Umwelt-) Gefahr ausgeht, können auf Kosten des Halters entfernt werden.

Haltet euch daher im eigenen Interesse sowie im Interesse der anderen Besucher an die Verhaltensregeln, um eine sichere und friedliche Veranstaltung zu gewährleisten. 

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